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   OLG München, 02.10.2001 - 9 U 3105/01   

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https://dejure.org/2001,16754
OLG München, 02.10.2001 - 9 U 3105/01 (https://dejure.org/2001,16754)
OLG München, Entscheidung vom 02.10.2001 - 9 U 3105/01 (https://dejure.org/2001,16754)
OLG München, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 9 U 3105/01 (https://dejure.org/2001,16754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GSB: Baugeldentfremdung durch Geschäftsführer des Generalunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1107
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 30.07.2019 - 9 U 1574/17

    Haftung eines Geschäftsführers für Baugeldverwendung

    Deshalb sind besonders strenge Anforderungen an seine Darlegung von Einwendungen zu stellen, die zu einer anderen rechtlichen Beurteilung des Sach- und Streitstandes führen sollen (vgl. OLG München, Urteil vom 02.10.2001, 9 U 3105/01, BeckRS 2001, 31156009).

    Denn die dem Beklagten zu 1) bekannten Entscheidungen des Land- und Oberlandesgerichts sowie des Bundesgerichtshofs (Az. 5 O 13597/09; OLG München, 9 U 2772/11; BGH, VII ZR 68/12) erhöhen jedenfalls die sekundäre Darlegungslast des Beklagten zu 1) (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 16.04.2007, 9 U 3865/06; OLG München, Urteil vom 02.10.2001, 9 U 3105/01, BeckRS 2001, 31156009).

  • OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 222/03

    Öffentlich-rechtliche Baugeldmittelsicherung: Darlegungs- und Beweislast für die

    Hierzu bedarf es - worauf die Beklagten in der mündlichen Verhandlung auch hingewiesen wurden - mindestens einer Darstellung der befriedigten Handwerker unter Angabe der jeweiligen Gewerke, um es dem Gläubiger zu ermöglichen, nachzuprüfen, ob die Zahlungen an geschützte Bauwerksgläubiger geleistet wurden oder nicht (vgl. OLG München BauR 2002, 1107, 1108).

    Darüber hinaus fallen Kosten für die Herstellung von Außenbereich und Außenanlagen (96.980,00 EUR; OLG München BauR 2002, 1107, 1108; Stammkötter a.a.O. Rn. 34; Hagenloch, Handbuch zum Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen, 1991, Rn. 274) und Kosten für Baustelleneinrichtungen (122.000,00 EUR, Bl. 287 d.A.), wenn sie durch Anmietung (Stammkötter a.a.O. Rn. 57; 66.255,97 EUR) entstanden sind, nicht unter den Schutzzweck des GSB.

    c) Deliktisch sind die Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin als deren vertretungsberechtigte Organe für Verstöße gegen das GSB verantwortlich (BGH NJW 1991, 141; OLG Bamberg NJW-RR 2003, 960; OLG Dresden BauR 2000, 585, 586; 2002, 486, 487; OLG München BauR 2002, 1107, 1108; Palandt/Sprau, 63. Aufl., § 823 Rn. 61; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., § 17 VOB/B Rn. 130).

  • OLG München, 12.10.2004 - 9 U 2662/04

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach dem Gesetz zur Sicherung von

    Einen Teil der behaupteten Restwerklohnforderung in Höhe von 100.000 DM aus dem Bauvorhaben ... hatte die Klägerin bereits gegen den Beklagten persönlich nach §§ 823 Abs. 2 BGB , 1, 5 GSB mit Erfolg eingeklagt (OLG München, BauR 2002, 1107).
  • LG Landshut, 22.01.2021 - 23 O 2723/15

    Schadensersatz wegen zweckwidrig verwendetem Baugeld

    Das OLG München hat in zwei Entscheidungen (02.10.2001, 9 U 3105/01 und 12.10.2004, 9 U 2662/04) entschieden, dass weder ein Urteil über die Höhe des Werklohnes für den Geschädigten noch eine Feststellung zur Insolvenztabelle im Verhältnis zum Schädiger rechtliche Wirkung entfalten.
  • LG Hamburg, 22.05.2008 - 325 O 194/07

    Veruntreuung von Baugeld: Haftung des faktischen Geschäftsführers und des

    Die Beklagten können sich insoweit nicht darauf berufen, dass die Klägerin möglicherweise aus der Insolvenzmasse befriedigt werden könnte (vgl. OLG München, BauR 2002, 1107, KG, KGR 2003, 85).
  • LG Hannover, 03.05.2011 - 9 O 295/09

    Bauforderungssicherung: Dinglich gesichertes Darlehen zum Grundstückserwerb und

    An die Darlegung von behaupteten Mängeln der von der Klägerin ausgeführten Arbeiten bzw. Masseabweichungen sind daher strenge Anforderungen zu stellen, vgl. OLG München, Urteil vom 02.10.2001, 9 U 3105/01, BauR 2002, 1107.
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